2.4  Auf- und Abstiegsregelungen Männer  
(1)  Alle Fahrer der Kategorien Elite, U 23 und Senioren (1 und 2) werden seit
Beginn des Jahres 2007 in den wochenaktuellen Listen der Klassen A, B und
C im BDR Internet geführt.  
(2)  Die Registrierung aufstiegsrelevanter Erfolge erfolgt ab dem Jahr 2007
nicht mehr über das Beiblatt zur Lizenz, sondern ausschließlich über das
BDR-Internet. Dazu werden bereits ab 2006 alle Ergebnislisten im BDR-
Internet veröffentlicht sowie die Platzierungen den einzelnen Fahrern zuge-
ordnet.  
(3) Der Sportler ist bei Meldungen für die korrekte Angabe seiner Rennklasse
verantwortlich. Der Veranstalter sowie VKK hat die Sportler in jedem Fall in
der Rennklasse starten zu lassen, die der Fahrer oder sein Betreuer angibt..
Jeder Landesverband hat Meldungen bzgl. Manipulation bzw. Start in der
falschen Kategorie in einem Verfahren für die Fahrer seines Gebietes zu ver-
folgen. Bei Verstößen wird immer der betroffen Sportler bestraft.
(4) Im Falle der nachgewiesen Manipulation wird der Fahrer wie folgt be-
straft:
- Verlust seiner Platzierung und Preisgelder (zieht sein Landesverband
ein), Vertragsstrafe in Höhe von 100,-- € sowie Startsperre in Höhe von 14
Tagen; diese Frist verlängert sich unbefristet bis zum Eingang der Zah-
lungen.
- Im ersten Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren verdoppeln sich
die Strafen
- Beim dritten Fall erfolgt ein Lizenzentzug für ein Jahr sowie 500,-- Euro
Vertragsstrafe.
(5) Für den Auf- und Abstieg zählen alle Erfolge bei Rennen der Kategorien
Elite und U23 mit Vorziffer 3 - 6 in Deutschland (siehe Ziffer 3.3.1 der WB),
die über mindestens 60 km bzw. 25 km bei Einzelzeitfahren ausgeschrieben
sind.
Weiterhin zählen alle Erfolge bei Straßenrennen die im Internationalen Ka-
lender der UCI stehen. Hierbei hat der Sportler die Berücksichtigung der Er-
folge in der aktuellen BDR-Liste der A- bzw. B-Fahrer selbst sicherzustellen.
Generell zählen auch die Erfolge bei Halbetappen und Etappen bei entspre-
chenden Rundfahrten
(Änderungen der Ziffern (1) bis (5) Beschluss HA 2006).
(6)  Fahrer mit der Lizenz eines ausländischen Verbandes, die nicht im Besitz ei-
nes gültigen und vollständig geführten Beiblattes sind, sind nur in der A-Klasse
startberechtigt, sofern nicht anders lautende Vereinbarungen zwischen dem die
Lizenz herausgebenden Verband und dem BDR besteht.
(7)  Für den Aufstieg in eine höhere Leistungsklasse werden folgende Platzie-
rungen benötigt:
─ ein Sieg oder
─ 5 mal ein 2. - 10. Platz oder
─ ein 2. - 10. Platz bei der DM Einer Straße oder DM Einzelzeitfahren.